Der richtige Arbeitsschutz im Handwerk

Um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu garantieren, gibt es den Arbeitsschutz, der nicht mit dem Begriff Arbeitsplatzschutz verwechselt werden sollte, denn Letzteres behandelt die rechtlichen Ansprüche auf seinen Arbeitsplatz. Damit der Arbeitsschutz gewährleistet wird, müssen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewisse Regeln beachtet werden.
Unterweisung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist dazu aufgerufen, die Sicherheitsmerkmale seines Handwerksbetriebes öffentlich, für alle Arbeitnehmer sichtbar auszuhängen oder in Form eines Schreibens auszuhändigen. Der Schutz wird durch bestimmte Gesetze geregelt und ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht frei verhandelbar. Dem Arbeitgeber wird aber einen weitreichenden Handlungsspielraum zugestanden, um die betrieblichen Umstände berücksichtigen zu können. Deshalb kann es dazu kommen, dass nicht in jedem Handwerksbetrieb dieselben Vereinbarungen in Kraft treten. Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens, welcher also für einen bestimmten Zeitraum in einem Handwerksbetrieb verliehen wird, muss sich vorab über die gegebenen Strukturen der innerbetrieblichen Anweisungen des Arbeitsschutzes erkundigen. Missachtungen durch den Arbeitnehmer können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch den Arbeitgeber führen, da dieses ein bindendes Recht ist. Wird der Arbeitnehmer ins Ausland übersandt, so ist dieser angewiesen, den Landesbestimmungen bezüglich des Arbeitsschutzes Folge zu leisten, um die Sicherheit zu garantieren.
Gesundheit steht im Vordergrund
Grundsätzlich soll der Arbeitsschutz die Gesundheit eines Arbeiters erhalten, damit dieser nicht durch betriebliche Risiken ausfällt. Weiter ist zu beachten, dass dadurch die fortlaufende betriebliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer, je nach Vereinbarung, Arbeitskleidung zur Verfügung. So werden beispielsweise Schweißern folgende Kleidungsstücke nahegelegt: Schweißerhandschuhe, Schweißerkopfschutz sowie Schweißerhose, Schweißerschürze und Schweißerjacke. Sinn der Kleidung ist es, Verletzungen durch die hohe Hitzebeständigkeit des Materials zu verhindern. Erweitert werden kann die Schutzausrüstung für die handwerkliche Arbeit durch einen Ohrenschutz, der den Geräuschpegel abmildert, damit das Gehör durch eine längere Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Diese können sowohl in Form von Kopfhörern, aber auch als Ohrstöpsel getragen werden. Ohrstöpsel werden in den Gehörgang eingeführt. Ist der Gehörgang relativ kurz, so können die Ohrstöpsel mit einer Schere angepasst werden. Ein Atemschutz ist vor allem dann zwingend, wenn die Atemwege starken Dämpfen ausgesetzt sind. Das Einatmen von Schadstoffen führt ungeschützt auf Dauer zu erheblichen Atemwegserkrankungen.
Kontrolle ist wichtig
Handwerksgeräte wie der Schweißer sind auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, jenes sollte immer vor Arbeitsbeginn durch den jeweiligen Arbeiter erfolgen. So bleibt garantiert, dass es während einzelner Arbeitsschritte nicht zu vorhersehbaren Unfällen kommt.
Sicherheit am Arbeitsplatz rentiert sich
Arbeitsschutz ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht für alle Beteiligten. Handwerksbetriebe, die über gute Sicherheitsstrukturen verfügen, profitieren von ihrem sehr guten Ruf. Dieses erleichtert bei der Personalsuche, den geeigneten Arbeitnehmer zu finden, da für einen Arbeitnehmer der Sicherheitsschutz eine hohe Bedeutung aufweist. Ein Arbeitnehmer sichert durch die Einhaltung des Arbeitsschutzes seine und die Gesundheit Dritter.
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