Fachrichtungen von Anwälten

tl_files/files/dienstleistung-handwerk/content/anwalt.jpgAls Rechtsanwalt wird ein freiberuflicher Jurist bezeichnet, der als unabhängiges Organ bei rechtlichen Angelegenheiten auftreten darf. Egal ob vor Gerichten oder anderen Behörden – ein ausgebildeter Rechtsanwalt hat als Element der Rechtspflege die Aufgabe, Klageinteressen seiner Klienten zu vertreten. Um seine Tätigkeit ausüben zu können, muss der Anwalt bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugelassen sein. Dafür ist jedoch nur der vollständig ausgebildete Jurist berechtigt, der gleichzeitig aufgrund seines absolvierten Studiums und der bestandenen juristischen Staatsprüfungen auch die Berechtigung zum Richteramt aufweist.

Ähnlich wie beim Mediziner ist der Anwalt vor die Aufgabe gestellt, sich aus unzähligen Möglichkeiten sein eigenes Berufsbild zu entwickeln. Obwohl die einzelnen Sparten kaum in einer Übersicht erfassbar sind, gibt es doch gewisse grundlegende Fachrichtungen. Dazu gehören etwa das Arbeitsrecht, das Erbrecht, das Familienrecht, das Strafrecht oder das Steuerrecht. Jeder dieser Zweige umfasst eine ganze Reihe von Unterabteilungen. Jeder Anwalt, der ein oder sogar mehrere fachliche Gebiete bearbeitet, kennt sich in der Regel in den zahllosen Unterbereichen gut aus. Eine Klage oder eine gewünschte Vertretung wählt deshalb stets den passenden Advokaten, um das Rechtsverfahren zum Erfolg werden zu lassen.

Auch ist es sinnvoll, schlicht aufgrund der für einzelne Anwälte kaum überschaubaren Menge an gesetzlichen Zusammenhängen, eine Kanzlei zu kontaktieren, die mehrere, auf verschiedene Sachgebiete spezialisierte Fachkräfte beschäftigt. Oft können in solchen Fällen die Anwälte untereinander kommunizieren und müssen sich nicht selbst in ein fremdes Gebiet einarbeiten, was den Klienten viel Zeit und eine Menge Geld kosten kann. Ein in seinem Fachgebiet beschlagener Anwalt kennt dabei stets sowohl die neusten gesetzlichen Anordnungen wie auch die wichtigsten Präzedenzfälle aus der Vergangenheit. Auch erfordern gesellschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, etwa wie das Internet, oftmals völlig neue Herangehensweisen und eine eingehende Beschäftigung mit der manchmal sogar noch unklaren Rechtslage.