Rechtliche Grundlagen für Detektive

Jeder kennt sie: die Detektive aus den deutschen Fernsehen wie Die Trovatos - Detektive decken auf, Lenßen und Partner oder die Schulermittler. Immer im richtigen Moment und am richtigen Ort, lösen sie ihre Aufträge auf mehr oder weniger konventionelle Weise. Abhören von Gesprächen, Fotografieren ohne Erlaubnis, oder Festnahmen von Verdächtigen - All das scheint im Alltag der Detektive auf der Tagesordnung zu stehen. Doch was macht den Job eines Detektives wirklich aus? Und vor allem: Was dürfen sie überhaupt?

Detektive in Deutschland

Derzeit sind schätzungsweise 1000 private Ermittler in Deutschland eingesetzt. Weitere 4000 sind als Kaufhausdetektive fest angestellt und unterstützen Ladenpersonal bei der Aufdeckung und Verhinderung von Diebstählen.

Wer Privatermittler werden möchte, muss sich nur formlos beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Denn es besteht völlige Gewerbefreiheit für den Beruf des Privatermittlers.
Zu seinen Aufgaben zählt fortan, dass er Informationen aller Art für Firmen oder Privatpersonen sammelt. Recherchen, Observationen und Befragungen dienen entweder zu einem privaten Zweck oder zur Beschaffung von Beweismitteln, die auch vor Gericht verwertbar sind.

Was dürfen Detektive?

Fakt ist: Detektive haben keine Sonderrechte. Auch sie müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten - wie jeder andere auch. Kein Mythos ist jedoch, dass sie verdächtige Personen festnehmen dürfen. Denn gemäß der "Jedermann-Festnahme" (Paragraph 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung) darf Jeder eine Person festnehmen, wenn er sie auf frischer Tat ertappt. Bedingung hierfür ist jedoch, dass Fluchtgefahr besteht oder die Identität des Verdächtigen nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Auch besitzen Privatermittler keine Hoheitsrechte. Dies bedeutet, dass sie nicht dazu befugt sind, Gesetze zu erlassen oder über deren Verstöße zu urteilen.Genauso dürfen Detektive mit ihrer Arbeit nicht die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzen. Dazu zählt zum Beispiel, dass Niemand die Privatsphäre oder das Recht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eines Anderen verletzen oder einschränken darf. Verfolgte Personen dürfen also weder abgehört noch ohne Erlaubnis fotografiert werden. Der Ermittler darf sich nur auf die Rechte berufen, die jedem Einzelnen zustehen.

Ausnahmen werden allerdings bei Fällen mit wirtschaftlichem Interesse gemacht. Immer häufiger arbeiten die privaten Ermittler auch in der Wirtschaft. Besonders bei Betriebsgeheimnissen, die verraten wurden, in Fällen von Schwarzarbeit, Patentstreits oder Mobbing am Arbeitsplatz kommen immer häufiger Berufsdetektive zum Einsatz. Wenn Sie einen Detektiv benötigen, sollten Sie sich diese Seiten ansehen.